Externe Ultraschalluntersuchungen
Bei einer Behandlung in unserem Zentrum werden die Ultraschalluntersuchungen der jeweiligen Behandlung in unserem eigenen Zentrum durchgeführt.
Einige Patienten entscheiden sich dafür, während ihrer Behandlung Ultraschalluntersuchungen an anderer Stelle durchführen zu lassen. Wir nennen dies "externe Ultraschalluntersuchungen". Es ist uns gesetzlich nicht erstattet, Sie hierfür aktiv zu überweisen. Eine Überweisung ist daher nicht angebracht.
Mit der Fertiliteitskliniek Twente besteht eine Kooperationsvereinbarung, und dementsprechend können bis zwei Ultraschalluntersuchungen pro Zyklus während der Hormonstimulation (für IUI, IVF oder ICSI) dort durchgeführt werden, für den wir die Kosten übernehmen. Alle anderen Leistungen werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Dies betrifft zum Beispiel mehr als zwei Ultraschalluntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen während Kryozyklen, Diagnostik bei (Verdacht auf) Überstimulation, Blutuntersuchungen usw. Das Anmeldeverfahren finden Sie hier.
Wir haben keine offiziellen Vereinbarungen mit anderen Zentren. Das heißt, Sie müssen sich immer selbst um die Planung einer solchen Ultraschallüberwachung kümmern, und müssen die Kosten selbst tragen.
Die Informationen, die aus solchen Ultraschalluntersuchungen gewonnen werden, sollten natürlich von Ihrem behandelnden Arzt in unserer Praxis interpretiert werden. Immerhin ist sie/er Ihr behandelnder Arzt. Dies kann und darf nicht (nur) von der Person durchgeführt werden, die den Ultraschall an einer anderen Stelle durchführt; sie beschränken sich im Grunde genommen darauf, nur eine Ultraschalluntersuchung Ihrer Gebärmutter und Eierstöcke durchzuführen. Solche schriftlichen Befunde können einen Ultraschall, den Ihr behandelnder Arzt bei uns in der Praxis selbst macht, leider nie ganz ersetzen. Mit der Inanspruchnahme einer externen Ultraschalluntersuchung sind Sie sich dessen bewusst und akzeptieren die möglichen Konsequenzen. In begründeten Zweifelsfällen wird Ihr behandelnder Arzt bei uns Sie bitten, den Ultraschall in unserem eigenen Zentrum zu wiederholen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.
Eine nachträgliche Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt während eines externen Ultraschalls ist nicht möglich. Wenn solches erwünscht ist, bitten wir Sie freundlich doch dringend, Ihren Ultraschalltermin in Heinsberg einzuplanen. Dann gibt es immer die Möglichkeit sich kurz beraten zu lassen.
Nur in Ausnahmefällen Kostenübernahme von externen Ultraschalluntersuchungen
Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass unser Zentrum in keiner Weise (von Ihnen, dem externen Arzt oder der Durchführungsstelle/Praxis) die Erstattung der Kosten für solche externen Ultraschalluntersuchungen, Beratungen oder beispielsweise Labortests übernehmen kann. Sie müssen diese Kosten jederzeit selbst tragen und können diese nicht von den in unserem Zentrum anfallenden Kosten abziehen lassen. In einigen Zentren gibt es eine Gebühr für die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen auf eigenen Wunsch. Andere möchten eine Überweisung, die zum Beispiel von Ihrem Hausarzt kommen könnte. Dieser ist jedoch keineswegs dazu verpflichtet.
Außnahme ist unsere Vereinbarung mit der Fertiliteitskliniek Twente, so dass (bis maximal zwei) Ultraschalluntersuchungen durch uns erstattet werden können während der hormonellen Stimulation (Frischzyklus!). Ultraschalluntersuchungen außerhalb der Stimulation (z.B. in einem Kryozyklus, bei Beschwerden u.s.w.) sind nicht Gegenstand der Vereinbarungen und werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
Kinderwunschzentrum Heinsberger Höfe GbR
Medizinische Kooperationsgemeinschaft
Drs. Willem-Jan S.S. Cuypers
Drs. Nerissa B.E. Cuypers
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Schwerpunkt gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Dr. Ralf Böhm
Diplom-Biologe
Hochstraße 154
D-52525 Heinsberg
Telefon
+49 (0) 2452 99 66 - 900
Telefax
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