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Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind aufgrund der Kosten einer Praxis, der Materialen, eines Labors, des Personals, und der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen nicht gering. 

Auf dieser Seite informieren wir Sie gerne über die Kosten und wer die Kosten trägt.


Kinderwunschbehandlungen für gesetzlich und privat versicherte Personen

Gern heißen wir Sie in unserem Kinderwunschzentrum in Heinsberg willkommen – ganz gleich ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Alle Patientinnen und Patienten genießen bei uns die gleiche Behandlung und Priorisierung. Lediglich bei der Übernahme der Kosten einer Kinderwunschbehandlung gibt es je nach Versicherungsstatus Unterschiede.


Kostenübernahme

Die Kosten der Beratung und der notwendigen Untersuchungen bei unerfülltem Kinderwunsch werden im Wesentlichen von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Versicherungen übernommen. Um die anteilige Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, braucht die Praxis allerdings eine spezielle „Kassengenehmigung“ (nach § 121a SGB V). Selbstverständlich erfüllt unser Zentrum alle berufsrechtlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchführen zu können. Aufgrund der Bedarfsplanung im Gesundheitswesen wurde diese Genehmigung jedoch bislang nicht beantragt und unser Kinderwunschzentrum verfügt demzufolge nicht über die Möglichkeit Kinderwunschbehandlungen über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, auch wenn das Paar einen Anspruch auf diese Kostenübernahme hat.

Alle Kosten richten sich demzufolge nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland regelt. Diese nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation erhalten sowohl Privatpatienten, Patienten die ihre Behandlung selbst bezahlen (‚Selbstzahler‘), als auch unversicherte Patienten. Auch wir sind gesetzlich an die GOÄ gebunden. Das Kinderwunschzentrum Heinsberger Höfe GbR wird demzufolge jegliche Kosten der Behandlung jederzeit privat in Rechnung stellen. Selbstverständlich kann die Behandlung auch als „Selbstzahlerleistung“ in Rechnung gestellt werden. Termine die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden Ihnen vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Kosten für Kinderwunschbehandlungen werden im Übrigen nicht immer automatisch und vollständig übernommen. Oft muss vor Therapiebeginn ein Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Kasse bzw. der privaten Versicherung/der Beihilfe gestellt werden.

Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Ansprüche auf Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen geben. 

 

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen bei Kinder­wunsch­behandlungen 

Maßnahmen der Zyklusunterstützung werden im Wesentlichen vollständig übernommen.
Bei Inseminationsbehandlungen (IUI) und künstlicher Befruchtung (IVF/ICSI) übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Versicherungsnehmer ist „Verursacher“, d.h. bei ihm/ihr besteht ein Befund, der die Kinderwunschbehandlung notwendig macht.
  • Es besteht „hinreichende“ Aussicht auf Erfolg (15% Schwangerschaftschance pro Versuch). 
  • Die Behandlung ist die einzige Möglichkeit für das Paar, ein Kind zu bekommen.

Unter diesen Voraussetzungen übernimmt die private Krankenversicherung in der Regel alle entstehenden Kosten, die bei beiden Partnern entstehen (unabhängig davon, wie der Partner versichert ist). Die Zahl der Versuche ist nicht von vornherein begrenzt. Das Alter der Patientin/des Patienten spielt nur indirekt eine Rolle bei der Genehmigung, falls es sich auf die Erfolgsaussicht auswirken sollte. Das Paar muss nicht verheiratet sein.

 

Bezahlung

Wir bitten Sie die Kosten der Behandlung jederzeit vor Ort (nach Ihrer Behandlung) zu begleichen. Wir akzeptieren EC-Karten, Kreditkarten und Barzahlungen. Sie erhalten selbstverständlich jederzeit eine Rechnung und Quittung vor Ort. Ratenzahlungen sind leider nicht möglich. Analysen durch externe Partner (z.B. Blutanalysen, immunologische Analysen und genetische Analysen) erhalten Sie eine Rechnung direkt vom externen Partner selbst, mit der Bitte diese direkt an den jeweiligen Partner zu zahlen.

Auch aus gemeinsamer Verantwortung Ihnen gegenüber, planen wir erst neue Termine ein, wenn offene Rechnungen beglichen sind.

Bitte beachten Sie: viele Banken haben ein Tageslimit für Kartenzahlungen. Erhöhen Sie ggf. rechtzeitig Ihr Tageslimit.

Rechnungen für Leistungen, die erbracht werden, wenn Sie nicht vor Ort sind (z.B. Lagerungsgebühr für Eizellen, Samenzellen oder Embryonen) erhalten Sie selbstverständlich gern per E-Mail oder per Post.


 

Kinderwunschzentrum Heinsberger Höfe GbR
Medizinische Kooperationsgemeinschaft

Drs. Willem-Jan S.S. Cuypers
Drs. Nerissa B.E. Cuypers
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Schwerpunkt gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

Dr. Ralf Böhm
Diplom-Biologe

Hochstraße 154
D-52525 Heinsberg

Telefon 
+49 (0) 2452 99 66 - 900

Telefax
+49 (0) 2452 99 66 - 910